Behutsam, mit Sachverstand und vor allem verständlich, unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen zu Ihrer Immobilienbewertung.
Von uns erhalten Sie sowohl ein Kurzgutachten als auch ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Für folgende Anliegen sind wir der richtige Ansprechpartner:
01 Immobilienkauf oder -verkauf
Für den Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie von uns eine Wertermittlung oder ein Kurzgutachten. Wir beraten Sie, welche Variante für Sie die Beste ist. Wir bewerten Ihre Immobilie professionell und ermitteln einen realistischen Marktwert.
02 Vermögensplanung
Mit unserem Kurzgutachten erhalten Sie eine schnelle und kostengünstige Vermögensübersicht Ihres Immobilienportfolios. Unsere Kurzgutachten sind verständlich, kompakt und bilden für Sie die perfekte Grundlage für zukünftige Entscheidungen.
03 Außergerichtliche Einigung bei Scheidung oder Erbschaft
Mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung beraten wir Sie professionell zu diesem Thema. Unsere Kurzgutachten bieten eine gerechte Grundlage für Verteilungen und Auszahlungen. Mit viel Empathie begleiten wir Sie durch diesen Prozess.
04 Erbschaft & Schenkung
Mit unserem Verkehrsgutachten (Vollgutachten) schafft unsere Sachverständige eine steuerliche Bemessungsgrundlage gem. § 194 BauGB für das Finanzamt. Für gerichtliche Auseinandersetzungen bei Erbstreitigkeiten wird ebenfalls ein Verkehrsgutachten nach § 194 BauGB vorausgesetzt. Für außergerichtliche Einigungen empfehlen wir unsere Kurzgutachten.
05 Scheidung
Im Rahmen einer Scheidung wird für gerichtliche Auseinandersetzung ein umfangreiches Verkehrsgutachten (Vollgutachten) gem. § 194 BauGB benötigt. Bei außergerichtlichen Einigungen empfehlen wir unsere Kurzgutachten, da sich der Marktwert im Kurzgutachten nicht vom Vollgutachten unterscheidet.
06 Steuerliche Anlässe
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
+49 30 536 54 58-6/7