Immobilienangebote werden üblicherweise mit einem Verhandlungspreis angeboten.
In Zeiten großer Nachfrage und geringem Angebot möchte doch jeder Verkäufer den besten Preis für seine Immobilie erreichen.
So ist es auch beim Bieterverfahren.
Alle bis zum Ende der Bietzeit eingehenden gültigen Kaufabsichtserklärungen (Gebote) werden dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt, der dann auswählt, mit welchem bzw. welchen Interessenten er die Verhandlungen aufnimmt.
Großer Vorteil des Bieterverfahrens ist die Feststellung des tatsächlichen Marktwertes. So ist der Kaufpreis nicht abhängig von gutachterlichen Wertfeststellungen oder Wertschätzungen. Häufig wird dieses Verfahren auch von der Verkäuferseite gefordert, insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern, Gesellschaften oder Erbengemeinschaften.
Transparenz und Chancengleichheit für Kaufinteressenten sind daher die Maximen für das Bieterverfahren. Mit den nachstehenden „Bedingungen für das Bieterverfahren“ schafft die WBI die Transparenz. Im wesentlichen leiten sich die Bedingungen für das Bieterverfahren von der Chancengleichheit ab: für Jeden gelten identische Bedingungen; jeder Interessent erhält dieselben Informationen, die zu einer Ankaufsentscheidung erforderlich sind.
Wir übernehmen während des Verfahrens eher die Rolle eines Moderators. Bereiten die Unterlagen zur Immobilie auf und das Angebot für den Bietablauf vor. Während der Bietzeit stehen wir für Fragen zum Verfahren zur Verfügung Nach Ablauf der Bietzeit vermitteln wir zwischen Käufer und Verkäufer bis zum Kaufvertragsabschluss bzw. bis zur Übergabe.
Wird eine Immobilie durch die WBI im Bieterverfahren angeboten, gelten die nachstehenden Bedingungen für das Verfahren und den Ablauf:
Die Bietzeit, also der Zeitraum, in dem ein Interessent seine Kaufabsicht bekunden kann, dauert in der Regel zwischen vier und acht Wochen. Das Ende der Bietzeit ist im Exposé und in der Internetveröffentlichung genannt. Während der Bietzeit hat ein Interessent die Möglichkeit, sich mit der Immobilie vertraut zu machen, einen von in der Regel zwei Besichtigungsterminen wahrzunehmen und ggf. die Finanzierung zu prüfen.
Die zu einer Ankaufsentscheidung erforderlichen Informationen und Dokumente (in der Regel Exposé, Grundbuchauszug, Pläne, Zeichnungen, Verträge, Protokolle, etc.) werden per Email zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Interessenten, die Dokumente und Inhalte zu prüfen und ggf. fachkundigen Rat einzuholen.
In der Regel werden zwei offene Besichtigungstermine zumeist in der Mitte der Bietzeit angeboten. Ein Termin liegt am Wochenende, um auch auswärtigen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen. Die Besichtigungstermine werden gesondert genannt. Die Teilnahme an einer Besichtigung ist obligatorisch. Zur Besichtigung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Sollte ein Kaufinteressent verhindert sein, persönlich an einer Besichtigung teilzunehmen, kann er sich mit Vollmacht vertreten lassen. Entsprechendes gilt, wenn der Kaufinteressent eine juristische Person oder Personengesellschaft ist.
Während der Besichtigung wird jedem Interessenten/Vertreter ein Vordruck zur Erklärung seiner Kenntnisnahme u.a. zu diesen Bedingungen ausgehändigt, das im Falle der Bekundung einer Kaufabsicht als Einverständnis beizufügen ist.
Während der Bietzeit kann ein Interessent schriftlich und eigenhändig unterzeichnet seine Kaufabsicht erklären. Die Erklärung muss mindestens beinhalten: Benennung Immobilie, Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, Preis, Gültigkeitsdauer des Angebots (mindestens vier Wochen nach Ablauf der Bietzeit). Die Kaufabsichtserklärung ist zu richten an: Wertblick Immobilien GmbH, Regensburger Straße 5 in 12309 Berlin - E-Mail: service@wertblick-immobilien.de
Nach Ablauf der Bietzeit werden alle Kaufabsichtserklärungen, die den vorstehenden Bedingungen entsprechen, durch die SWI dem Eigentümer vorgelegt. Anders als bei Auktionen oder Versteigerungen, kann der Eigentümer anhand der Kaufabsichtserklärungen entscheiden, mit wem er die Verhandlungen für einen Kaufvertragsabschluss aufnimmt. Neben dem Preisangebot und der Bonität spielt für viele Verkäufer auch die Person des Käufers eine Rolle. Aus dem höchsten Angebotspreis kann kein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrages hergeleitet werden.
Der oder die Interessenten, mit denen der Eigentümer in Verhandlung treten will, werden binnen einer Woche durch die WBI informiert und zur Beibringung einer gültigen Finanzierungsbestätigung bzw. entsprechenden Eigenkapitalnachweis innerhalb von längstens vier Wochen aufgefordert. (Es empfiehlt sich, die eigene Bonität bereits zuvor prüfen/bestätigen zu lassen).
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